Noch ist der Winter da, aber es geht schneller als man denkt und schon stehen wir wieder mitten in der Gartensaison. Nutzt die ruhige Gartenzeit im Winter und sichert Euch bis zu 5.000€ für Euer gemeinschaftliches Gartenprojekt. Förderfähig sind sämtliche Material-, Anschaffungs- und Herstellungskosten, die für Eure Projekte im Sinne der Essbaren Stadt anfallen. Seien es Pflanz- oder Transportkosten, Vorrichtungen zur Regenwasserernte oder anderes.
Voraussetzungen für Zuwendungen aus dem Fördertopf Essbare Stadt 2024
- Das Vorhaben ist ein gärtnerisches Projekt im Sinne des Beschlusses zur Essbaren Stadt und die Umsetzung ist somit von städtischem Interesse. (Beschluss „Konzept Essbare Stadt“; Ausschuss Klima, Umwelt und Grün; 3117/2019)
- Gemeinnützige Ziele werden dabei verfolgt und ohne finanzielle Unterstützung wäre die Umsetzung nicht möglich
- Die geplante Maßnahme wird in Form eines Konzepts detailliert und schlüssig dargestellt und begründet
- Das zu fördernde Projekt ist im Stadtgebiet der Stadt Köln angesiedelt
- Mittel werden für Gründung, Einrichtung und Unterhaltung verschiedener Formen von gemeinschaftlichen gärtnerischen Projekten bereitgestellt.
- Bevorzugt werden Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, der Stärkung der Sozialstruktur im Viertel und der Klimaresilienz gefördert.
Antragsstellung
- Gefördert werden gemeinnützige Vereine, Initiativen und Gruppen sowie bestehende und neue Gemeinschaftsprojekte
- Der Antrag enthält eine Beschreibung des Antragstellers (halbe DINA4 Seite), eine umfassende Darstellung des Vorhabens und der Zielsetzung (halbe bis ganze DINA4 Seite) und eine gesonderte, detaillierte Kostenaufstellung.
- Die Anträge sind bis zum 15.3.2024 (23:59) einzureichen an:
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Leonie Rademacher
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de
Was wird gefördert?
- Beschaffung von Materialien (Boden, Kompost, Baumaterial für z.B. Hochbeete)
- Beschaffung von Pflanzen, Samen
- Beschaffung von Werkzeugen, Gartengeräten und sonstige gärtnerisch relevante Ausstattung
- Kosten für Versicherung und Pacht
- NICHT gefördert werden Personalkosten, Durckkosten für Flyer, Notargebühren, o.ä.
Bewilligung:
- Gefördert wird bis zu einer Summe von 5.000€ (brutto) pro Projekt. Ein Projekt, das innerhalb einer Förderungsperiode bereits Mittel erhalten hat, kann erneut einen Antrag stellen, solange eine Gesamtsumme von 5.000€ (brutto) nicht überschritten wird.
- Über die Bewilligung entscheiden gemeinsam Vertreter:innen des Ernährungsrats Köln und Umgebung e.V., Vertreter:innen des Umwelt- und Verbraucherschutzamts sowie Vertreter:innen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen.
- Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Jahr, innerhalb dieses Jahres können oder müssen die Mittel verwendet werden.
- Für die Ausgaben muss innerhalb von spätestens 2 Monaten nach dem Bewilligungszeitraum ein Verwendungsnachweis erbracht werden.
Änderungen:
- Kleinstbeträge bis 50 € dürfen – wenn projektgebunden – auch vom Antrag abweichend verwendet
werden solang auch hier eine Quittung als Beleg beigebracht wird. - Änderungen oberhalb der Kleinstbetragsgrenze sind grundsätzlich möglich, müssen aber schriftlich beantragt werden und
dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Fördergebers vorgenommen werden.
Alle VERBINDLICHEN Details zur Bewilligung, Verwendungsnachweis und Rechtsanspruch können in den Förderrichtlinien der Stadt Köln eingesehen werden.
Rückfragen und Antragsstellung:
Stadt Köln – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Leonie Rademacher
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de