Es geht in die zweite Runde! Nachdem die ersten Projekte erfolgreich eingereicht wurden, gibt es nun die Chance sich bis zum 30.09. für die zweite Vergaberunde mit Eurer Initiative bewerben.
Das Budget steht nur für Anträge in 2022 zur Verfügung. Nutzt die Gelegeneheit und bewerbt Euch mit Eurem Projektvorhaben. Förderfähig sind sämtliche Material-, Anschaffungs- und Herstellungskosten, die für Eure Projekte im Sinne der Essbaren Stadt anfallen. Seien es Pflanz- oder Transportkosten, Vorrichtungen zur Regenwasserernte oder anderes.
Projekteinreichungen und Rückfragen:
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de
Voraussetzungen für Zuwendungen aus dem Fördertopf Essbare Stadt 2022
- Das Vorhaben ist ein gärtnerisches Projekt im Sinne des Beschlusses zur Essbaren Stadt und die Umsetzung ist somit von städtischem Interesse. (Beschluss „Konzept Essbare Stadt“; Ausschuss Klima, Umwelt und Grün; 3117/2019)
- Gemeinnützige Ziele werden dabei verfolgt und ohne finanzielle Unterstützung wäre die Umsetzung nicht möglich
- Die geplante Maßnahme wird in Form eines Konzepts detailliert und schlüssig dargestellt und begründet
- Das zu fördernde Projekt ist im Stadtgebiet der Stadt Köln angesiedelt
- Mittel werden bereitgestellt für Gründung, Einrichtung und Unterhaltung verschiedener Formen von Urban Gardening
- Bevorzugte Unterstützung von Maßnahmen, die Biodiversität, Stärkung der Sozialstruktur im Viertel und Klimaresilienz fördern
Wer wird gefördert?
- Vereine, Vertreter:innen privater Gruppen
- Bestehende, sowie sich bildende Projekte
Was wird gefördert?
- einmalig anfallende Material-/ Anschaffungs- und Herstellungskosten
- institutionelle Kosten (Haftpflichtversicherung und Pacht)
- Bereits erfolgte Leistungen/Ausgaben, Personalkosten und das Durchführen von Veranstaltungen werden NICHT gefördert
Höchstsumme 5.000 €
Verfahren:
Die Arbeitsgruppe „Essbare Stadt“ (bestehend aus Vertreter:innen vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Verein Ernährungsrat Köln und Umgebung e.V.) bewertet die eingehenden Anfragen und entscheidet über die Vergabe. Verfahren und Vergabe werden lückenlos dokumentiert. Ein Verwendungsnachweis ist unbedingt zu erbringen, sonst kann Rückzahlung eingefordert werden. Sollen institutionelle Kosten gefördert werden, ist ein Nachweis über Miet- und Betriebskosten notwendig. Ebenso ist für die Förderung von Arbeitskosten ein Kostenvoranschlag der ausführenden Firmen einzureichen.
Die Mittel werden in 2022 vergeben, der Verwendungsnachweis kann im ersten Halbjahr 2023 erbracht werden
Weitere Infos und Antragsstellung:
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de