Es ist offiziell: Ihr könnt Euch nun beim Grünflächenamt für die Förderung Eurer Initiative bewerben! Das ist eine tolle Gelegenheit, unkompliziert eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Unten folgt eine kurze Übersicht zu den Förder-Richtlinien.

Wir freuen uns, dass in diesem Jahr erstmalig ein Budget explizit für die Förderung von Essbare Stadt Projekte vom Grünflächenamt zur Verfügung gestellt wird – ein weitere wirklich positive Entwicklung in der Umsetzung des Aktionsplans Essbare Stadt! 

Das Fördervolumen von 50.000 € steht nur für Anträge in 2022 zur Verfügung. Also nicht lange zaudern, sondern direkt mit einem Projektvorhaben und Kostenaufstellung bewerben. Förderfähig sind sämtliche Material-, Anschaffungs- und Herstellungskosten, die für Eure Projekte im Sinne der Essbaren Stadt anfallen. Seien es Pflanz- oder Transportkosten, Vorrichtungen zur Regenwasser-Ernte oder anderes.

Projekteinreichungen und Rückfragen:
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de

Voraussetzungen für Zuwendungen aus dem Fördertopf Essbare Stadt 2022

  • Das Vorhaben ist ein gärtnerisches Projekt im Sinne des Beschlusses zur Essbaren Stadt und die Umsetzung ist somit von städtischem Interesse. (Beschluss „Konzept Essbare Stadt“; Ausschuss Klima, Umwelt und Grün; 3117/2019)
  • Gemeinnützige Ziele werden dabei verfolgt und ohne finanzielle Unterstützung wäre die Umsetzung nicht möglich
  • Die geplante Maßnahme wird in Form eines Konzepts detailliert und schlüssig dargestellt und begründet
  • Das zu fördernde Projekt ist im Stadtgebiet der Stadt Köln angesiedelt
  • Mittel werden bereitgestellt für Gründung, Einrichtung und Unterhaltung verschiedener Formen von Urban Gardening
  • Bevorzugte Unterstützung von Maßnahmen, die Biodiversität, Stärkung der Sozialstruktur im Viertel und Klimaresilienz fördern.

Wer wird gefördert?

  • Vereine, Vertreter:innen privater Gruppen
  • Bestehende sowie sich bildende Projekte

Was wird gefördert?

  • einmalig anfallende Material-/ Anschaffungs- und Herstellungskosten
  • institutionelle Kosten (Haftpflichtversicherung und Pacht)
  • Bereits erfolgte Leistungen/ Ausgaben werden NICHT GEFÖRDERT!

 Höchstsumme 5.000 €

 Verfahren:

Die Arbeitsgruppe „Essbare Stadt“ (bestehend aus Vertretern vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Verein Ernährungsrat Köln und Umgebung e.V.) bewertet die eingehenden Anfragen und entscheidet über die Vergabe. Verfahren und Vergabe werden lückenlos dokumentiert. Ein Verwendungsnachweis ist unbedingt zu erbringen, sonst kann Rückzahlung eingefordert werden. Sollen institutionelle Kosten gefördert werden, ist ein Nachweis über Miet- und Betriebskosten notwendig. Ebenso ist für die Förderung von Arbeitskosten ein Kostenvoranschlag der ausführenden Firmen einzureichen.
Die Mittel werden in 2022 vergeben, der Verwendungsnachweis kann im ersten Halbjahr 2023 erbracht werden

Weitere Infos und Antragsstellung:
67-essbare-stadt@stadt-koeln.de

Essbare-Stadt