Offener Brief des Ernährungsrats für Köln und Umgebung an die Mitglieder des Rats der Stadt Köln zum Verkauf der städtischen Kleingartenflächen in der Faßbenderkaul in Köln-Raderthal. Wir unterstützen den KGV Köln Süd e.V. dabei den Verkauf der von ihm gepachteten Flächen zu verhindern. Der Verkauf von Kleingartenflächen, um darauf zu bauen, widerspricht den Zielen des Aktionsplans “Essbare Stadt”. Eine Petition gegen den Verkauf können alle Menschen unterzeichnen.

 

Sehr geehrte Mitglieder des Rats der Stadt Köln,

wir nehmen Bezug auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 16.05.2022. Unter TOP N 3.2.5 „Verkauf von städtischen Grundstücken neben Bonner Str. 536 in Köln Marienburg“ wurde der Verkauf eines Teils der bisher an den KGV Köln Süd e.V. verpachteten Kleingartenanlage Faßbenderkaul in Raderthal besprochen.

Wir widersprechen entschieden den Plänen, diese 11 Parzellen zur Errichtung von Neubauten zu nutzen und möchten Sie auffordern, in der Sitzung des Rats am 20. Juni den Verkauf der oben genannten Flächen zu verhindern.

Warum dürfen Kleingartenflächen nicht überbaut werden?

Das Bundeskleingartengesetz schützt bestehende Kleingärten explizit. Der 2020 im Ausschuss Umwelt und Grün beschlossene Aktionsplan Essbare Stadt (AN 3117_2019) greift diesen rechtlichen Schutz auf. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Schaffung von Ersatzflächen sendet solch eine Entscheidung vor dem Hintergrund des durch die Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands und dem verabschiedeten Aktionsplan „Essbare Stadt“ ein völlig falsches Signal für Kölns Stadtentwicklung. Es erweckt den Eindruck, dass Kleingärten und Wohnungen in unmittelbarer Konkurrenz zueinanderstehen und dass zusätzlicher Wohnraum das Grün der Stadt verdrängen muss.

Öffentliche Transparenz

Im konkreten Fall richtet sich die Kritik nicht nur gegen den Inhalt der Planung, sondern auch gegen die fehlende Transparenz des Verfahrens. Die Abwägung städtebaulicher Belange muss in einem klaren Prozess unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Der Verkauf des Grundstücks wurde mehrfach im nicht-öffentlichen Teil des Liegenschaftsausschusses diskutiert. Bisher liegt kein gültiger Bebauungsplan für die zur Rede stehende Fläche vor, sodass aus unserer Sicht keine rechtliche Begründung für die Kündigung der Kleingartenparzellen vorliegt.

Wir bitten eindringlich, Alternativen zur geplanten Bebauung der Kleingärten darzulegen und prüfen zu lassen. Die konkurrierenden Bedürfnisse dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der KGV Köln Süd e.V. hat in einem aktuellen Positionspapier bereits Vorschläge für einen Interessensausgleich gemacht. Diese sollten öffentlich besprochen werden.

Warum sind Kleingärten für die Kölner:innen wichtig?

Wie der Ernährungsrat bereits im Mai 2020 in einem offenen Bief an den Kölner Mieterverein deutlich gemacht hat, sind Kleingärten zentraler Bestandteil einer lebenswerten Stadt (https://www.essbare-stadt.koeln/2020/05/29/offener-brief-an-den-koelner-mieterverein-erhalt-der-kleingaerten/) . Sie sind Naturräume, Lernräume, Erholungsräume und stadtklimatische Pufferzonen für unsere Stadt. Sie erhöhen die Lebensqualität für viele unterschiedliche Kölner:innen. Die Nachfrage nach Kleingärten in Köln wächst, die Wartelisten werden immer länger. Gerade die Mieter:innen von engen Wohnungen ohne Balkon, Hausgarten oder Dachterrasse sind es, die am meisten vom Freiraum profitieren, den Kleingärten bieten.

Mit ihren Gemüsegärten, ihren Obstbäumen, Kräuterrabatten, Blumen, Stauden und Sträuchern sind Kleingärten die Keimzellen einer biodiversen, essbaren Stadt. Hier praktizieren Gärtner:innen schon seit vielen Jahren, was essbare Stadt bedeutet – und sie tun dies zunehmend ökologisch, biodivers, gemeinschaftlich und klimaresilient. Das Kölner Grünsystem, zu dem auch die Kleingärten gehören, stellt klimaaktive Freiflächen, Durchlüftung und Mikroklima für die Kölnerinnen und Kölner bereit und muss ausgebaut statt abgebaut werden. Die Stadt Köln sollte ein ureigenes Interesse haben, ihre Bewohner:innen für die kommenden klimatischen Herausforderungen zu rüsten.

Klar ist: das Überbauen des äußerst fruchtbaren Kölner Bodens hat in unserer Stadt keine Zukunft. Dies gilt für Kleingärten, Grünflächen und ebenso für landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Leben in der Stadt muss heute über resiliente Strukturen verfügen. Im Sinne von Klimaanpassung, Naherholung und Gesundheit gehören Kleingärten dazu. Diese Potentiale mit Verweis auf die Schaffung günstigen Wohnraums zu kürzen, sendet das Signal einer finanzgetriebenen Stadtentwicklung. Lassen Sie uns diese Stadt gemeinsam zeitgemäß und zukunftsweisend weiterentwickeln!

Wir rufen Sie auf, Ihr politisches Mandat zu nutzen und den Verkauf und die Bebauung der öffentlichen 11 Kleingartenparzellen Faßbenderkaul zu verhindern.

Unsere Ausschuss-Mitglieder stehen Ihnen mit ihrem Wissen, Netzwerken und Ideen gerne als Partner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Ausschuss Urbane Landwirtschaft/Essbare Stadt des Ernährungsrats für Köln und Umgebung e.V.

 

Der offene Brief wurde am 9. Juni 2022 an die Fraktionen und Einzelmandatsträger im Kölner Stadtrat und die Sprecher:innen relevanter Ratsausschusse versendet. Alle Freund:innen der Essbaren Stadt, der Kleingärten und des Kölner Grünsystems können die Petition gegen den Verkauf unterschreiben.

 

 

 

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